Zum Hauptinhalt springen

Sportordnung

  • Verband

Der Abschnitt Kampfrichterwesen in der Sportordnung ist ergänzt, bzw. überarbeitet worden. Die Änderungen sind rot eingefärbt und betreffen den Punkt C 3. Termine und den Punkt C 7. Kampfrichterausweis, Absatz 3

Teilen Sie diese Nachricht in Ihrem Sozialen Netzwerk