Lehrgänge in den Bezirken werden vom Fechtverband Niedersachsen gefördert
Dezentrale Lehrgänge, also Lehrgänge in den Bezirken, sind ein tolles Angebot für alle Fechterinnen und Fechter. Die Vorteile sind unter anderem: kurze Anfahrtzeiten, Training mit Trainer:innen die man kennt, Vertiefung von Freundschaften, fechterische Förderung.
Der Fechtverband Niedersachsen unterstützt diese Bezirkslehrgänge wie folgt:
- Übernahme der Kosten für zwei Dozenten (Trainer:innen). Pro Dozent:in wird ein Honorar für maximal 6 Lehreinheiten mit 25 Euro bezahlt (das sind max. 6x45 Minuten). Fahrkostenzuschuss für alle Dozenten insgesamt von max. 80 Euro.
- Aufwandsentschädigung für Lehrgangsleitung: 25 Euro pro Lehrgang pauschal. Keine Fahrkostenerstattung.
- Übernahme der Turnhallenkosten bis max. 100 Euro (gegen Vorlage der Rechnung).
- Erstellung der Ausschreibung in ophardt.
- Abrechnung der Kosten mit dem Landessportbund (LSB).
Das ist der Ablauf für den ausrichtenden Verein "rund um den Lehrgang":
- Schreibt eine E-Mail an die Lehrwartin, dass ihr einen Lehrgang durchführen wollt. Idealerweise veranstalten zwei Vereine diesen Lehrgang gemeinsam, damit es auch ein Bezirkslehrgang und kein Vereinslehrgang ist.
- Nach Absprache mit der Lehrwartin erstellt diese die Ausschreibung mit Euren Infos.
- Ihr macht Werbung für den Lehrgang: Es müssen Teilnehmende aus mindestens 2 niedersächsischen Vereinen teilnehmen. Und mindestens 50% der Teilnehmenden müssen aus Niedersachsen stammen.
- Ihr sprecht mit den Dozenten/Trainer:innen den Ablauf des Lehrgangs ab und erstellt einen Lehrgangsplan.
- Teilnehmerliste, Lehrgangsplan, Honorarformular und eingesammeltes Geld und ggf. Hallenrechnung müssen an die Geschäftsstelle des Fechtverbandes Niedersachsen gegeben werden.
Das macht der ausrichtende Verein am Tag des Lehrgangs:
- Von jedem Teilnehmenden unter 27 Jahre muss die Teilnahmegebühr (5 Euro) eingesammelt werden (Vorschlag: Einen kleinen Haken auf der TN-Liste machen bei jedem der bezahlt hat).
- Alle Teilnehmenden unter 27 Jahre müssen auf der Teilnehmerliste unterschreiben (Klick für Download)
- Auch die beiden Dozenten/Trainer:innen müssen auf der Teilnehmerliste unterschreiben.
- Jeder der Dozenten muss ein Honorarformular ausfüllen, damit der FN das Honorar bezahlen darf.
Hier alle Unterlagen und Infos zum Download: