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Sportordnung / Ausrüstungsvorschriften

Infos zur Sportordnung

22.11.2021

Die Startberechtigung für Gastfechter aus dem Ausland ist wie folgt geregelt:

Die Regelung findet sich derzeit in § 24 und 25 der aktuellen Sportordnung des DFB. Danach dürfen die gemeldeten Mitglieder deutscher Vereine an allen fechterischen Veranstaltungen (Turnieren, Lehrgängen, Ausbildungen etc.) nur teilnehmen, wenn sie einen gültigen Fechtpass haben. Dies bezieht sich selbstverständlich nicht auf vereinsinterne Veranstaltungen oder vereinsinternes Training.
An allen Einzelturnieren außer deutschen Meisterschaften können Mitglieder ausländischer Vereine teilnehmen (wobei die Landesverbände oder die Ausrichter das auch einschränken können). Dies ergibt sich aus § 33 der Sportordnung. Entscheidend ist, wo die Startberechtigung liegt. 
Soll ein Sportler für einen deutschen Verein starten (und auch von diesem gemeldet werden) muss er die Turnierreifeprüfung und eine Fechtpassverlängerung haben. Soll er für den ausländischen Verein starten braucht er keine, muss dann aber von diesem Verein gemeldet werden. 
Wenn der Fechter für euren Verein starten soll, müsst ihr ihn im DFB-Serviceportal anlegen. Anschließend klickt ihr auf Fechtpass-Neuausstellung. Jetzt fehlt noch die Turnierreifeprüfung. Die kann ich ihm sofort erteilen, nachdem ihr mir den Namen des Fechters durchgegeben habt.

Wilfried Lipinski; Vizepräsident Sport